Datenbank für Notar Notare
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Beckmann, Beck, Haefner, Jürgensen und Leckl
Große Str. 4
24937 Flensburg
Tel.: 0461 14604-0
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Brink & Partner, Rechtsanwälte und Notare
Rathausstr. 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461 14141-0
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Brock
Ballastkai 5
24937 Flensburg
Tel.: 0461 144330
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Bütow & Eichmeier Notar u. Rechtsanwälte
Nikolaistr. 5
24937 Flensburg
Tel.: 0461 84095-0
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Uwe Christiansen
Stuhrsallee 27
24937 Flensburg
Tel.: 0461 14443-0
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Hoeck & Schlüter
Lise-Meitner-Str. 15
24941 Flensburg
Tel.: 0461 90360-0
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Helga Knaack
Graf-Zeppelin-Str. 20
24941 Flensburg
Tel.: 0461 14495-0
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Uwe Kötschau
Am Pferdewasser 6
24937 Flensburg
Tel.: 0461 17195
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Hans Kozalla
Friesische Str. 3
24937 Flensburg
Tel.: 0461 13392
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Ernst A. Linstaedt
Holm 66
24937 Flensburg
Tel.: 0461 17451
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Meierrieks Rolf Rechtsanwalt und Notar
Holm 19-21
24937 Flensburg
Tel.: 0461 23408
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Max Mulert
Prof.-Mensing-Str. 13
24937 Flensburg
Tel.: 0461 52338
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Wolfgang Peters
Nordergraben 60
24937 Flensburg
Tel.: 0461 17480
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Rechtsanwälte / Notar Jensen & Emmerich
Lise-Meitner-Str. 1
24941 Flensburg
Tel.: 0461 14109-0
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Rechtsanwälte u. Notar Lorenzen Hans-Ludwig, Zeppenfeld Irene, Hinrichsen Silke
Rote Str. 1
24937 Flensburg
Tel.: 0461 14464-0
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Rechtsanwälte u. Notare Dr. Kruse, Hansen & Sielaff
Stuhrsallee 35
24937 Flensburg
Tel.: 0461 52077-0
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Renken, Henning Harm
Große Str. 4
24937 Flensburg
Tel.: 0461 22976
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Schlüter & Schlüter
Lise-Meitner-Str. 12
24941 Flensburg
Tel.: 0461 318317-0
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Smollich & Kayser
Südergraben 47
24937 Flensburg
Tel.: 0461 14150-0
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Steinhusen, Thiele, Christiansen
Stuhrsallee 27
24937 Flensburg
Tel.: 0461 14600-0
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Notar Notare in Flensburg
Notar Notare - Infos zum Thema Notar Notare in Flensburg
Wer sind die Notare in Flensburg?
Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt . Der Erstbewerber für ein Notaramt darf nicht älter als 60 Jahre sein. Der Notar kann sein Amt bis zur Vollendung seines 70. Lebensjahres ausüben. Zum Notar darf nur ein deutscher Staatsangehöriger bestellt werden, der die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat, also ein Volljurist mit erfolgreich abgelegtem 2. Staatsexamen. Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie unterliegen der Aufsicht der Landesjustizverwaltung.
Das Ziel der Notare in Flensburg
Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann. Ohne triftigen Grund darf ein Notar keine Amtshandlung verweigern. Wegen der Unparteilichkeit und Neutralität des Notaramtes darf der Notar nicht tätig werden in Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen oder in Angelegenheiten seiner nahen Verwandten. Aufklärung und Belehrung sind weitere Amtspflichten des Notars, bei deren Nichteinhaltung der Notar mit seinem gesamten Vermögen haftet. Er ist gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Höhe der Haftpflichtversicherung legt der Notar selbst fest; sie muss aber mindestens EUR 500.000 je Versicherungsfall betragen.
Warum ein Notar Notare in Flensburg?
Vorbeugen ist besser als prozessieren. Der Notar gibt Sicherheit in allen Vertragsfragen. Dabei geht es um : Immobilien Kauf ,Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung etc. Ehe und Familie : Ehevertrag ,Adoption , Scheidungs und Partnervertrag; Testament und Erbevertrag, Erbschein ,Nachlassverteilung, Handelsregister Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft ,Registeranmeldung.
Was können Notare in Flensburg?
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn gerade vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete: Grundstücksrecht (v. a. Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte). Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.). Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z. B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen). Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht (z. B. wie bei der englischen Ltd.
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