Notar, Notare in Güstrow
Was ist ein Notar und was sind seine Aufgaben?
Der Notar wird nach den Richtlinien der Länder der Bundesrepublik Deutschland bestellt und ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Die von ihm beglaubigten Urkunden dokumentieren deren inhaltliche Korrektheit sowie die Erklärung von Willensbekundungen.
Der Notar ist ein freier Beruf, obwohl er ein öffentliches Amt und kein Gewerbe ausübt. Das Berufsrecht ist in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare unterliegen der Aufsicht der Landesjustizverwaltung und der Verschwiegenheitspflicht. Des Weiteren müssen sie unabhängig und im Gegensatz zum Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, vollkommen unparteiisch sein.
Wer kann Notar werden?
Voraussetzung für die Bestellung zum Notar ist die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die Erlangung der Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz, d.h. ein erfolgreich abgelegtes 2. Staatsexamen.
Unterschieden wird zwischen hauptberuflichen Notaren und Anwaltsnotaren, die gleichzeitig als Rechtsanwälte zugelassen sind. Als Anwaltsnotare dürfen jedoch nur Anwälte bestellt werden, die eine mindestens 5-jährige Zulassung und eine mindestens 3-jährige ununterbrochene hauptberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt nachweisen können.
Der Notar, der zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt wird und mit Vollendung des 70. Lebensjahres in den Ruhestand tritt, darf bei Erstbewerbung nicht älter als 60 Jahre sein. Da nur die den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entsprechende Anzahl an Notaren bestellt wird, werden die besten Bewerber durch Ausschreibung ermittelt.
Die Haupttätigkeiten des Notars sind die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften, wobei die Kerntätigkeit bei den Belangen der folgenden Rechtsgebiete liegt:
·Grundstücksrecht (Grundstücksverkäufe und -übertragungen,
Pfandrechte etc.)
·Erbrecht (Erbverträge, Beurkundung von Testamenten etc.)
·Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten etc.)
·Gesellschaftsrecht (Gründung, Umwandlung, Anmeldung und Eintragung von GmbHs und AGs etc.)
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 08.04.2010
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.