Datenbank für Notar Notare
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Ursula Bücker
Kurstr. 2
14776 Brandenburg
Tel.: 03381 5234-0
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K.-H. Buhmann,
Wollenweberstr. 2
14776 Brandenburg
Tel.: 03381 5202-0
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Thomas Hosse
Steinstr. 8
14776 Brandenburg
Tel.: 03381 524687
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Notar Notare in Brandenburg an der Havel
Notar Notare - Infos zum Thema Notar Notare in Brandenburg an der Havel
Wer sind die Notare in Brandenburg an der Havel?
Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt . Der Erstbewerber für ein Notaramt darf nicht älter als 60 Jahre sein. Der Notar kann sein Amt bis zur Vollendung seines 70. Lebensjahres ausüben. Zum Notar darf nur ein deutscher Staatsangehöriger bestellt werden, der die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat, also ein Volljurist mit erfolgreich abgelegtem 2. Staatsexamen. Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie unterliegen der Aufsicht der Landesjustizverwaltung.
Das Ziel der Notare in Brandenburg an der Havel
Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann. Ohne triftigen Grund darf ein Notar keine Amtshandlung verweigern. Wegen der Unparteilichkeit und Neutralität des Notaramtes darf der Notar nicht tätig werden in Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen oder in Angelegenheiten seiner nahen Verwandten. Aufklärung und Belehrung sind weitere Amtspflichten des Notars, bei deren Nichteinhaltung der Notar mit seinem gesamten Vermögen haftet. Er ist gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Höhe der Haftpflichtversicherung legt der Notar selbst fest; sie muss aber mindestens EUR 500.000 je Versicherungsfall betragen.
Warum ein Notar Notare in Brandenburg an der Havel?
Vorbeugen ist besser als prozessieren. Der Notar gibt Sicherheit in allen Vertragsfragen. Dabei geht es um : Immobilien Kauf ,Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung etc. Ehe und Familie : Ehevertrag ,Adoption , Scheidungs und Partnervertrag; Testament und Erbevertrag, Erbschein ,Nachlassverteilung, Handelsregister Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft ,Registeranmeldung.
Was können Notare in Brandenburg an der Havel?
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn gerade vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete: Grundstücksrecht (v. a. Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte). Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.). Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z. B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen). Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht (z. B. wie bei der englischen Ltd.
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